Herzlich willkommen auf dem Internetauftritt der
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg
Sie erhalten hier Informationen über die Gerichte für Arbeitssachen in Baden-Württemberg. Die Rechtsprechung in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten wird in erster Instanz von den Arbeitsgerichten Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Lörrach, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart und Ulm und in zweiter Instanz vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ausgeübt.
Wir unterrichten Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung sowie über die Aufgaben und das Verfahren bei den Gerichten für Arbeitssachen. Aus der Entscheidungsdokumentation können Sie alle wichtigen Entscheidungen der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit abrufen. Unter der Rubrik „Hinweise“ erhalten Sie Informationen zu verschiedenen Themen.

Aktuelle Pressemeldungen
- "Al Qaida-Fall" (6 Sa 140/11), Berufungsverhandlung 24. Mai 2012
11.05.2012 - 462 Kündigungsschutzklagen gegen Firma Schlecker in Baden-Württemberg
24.04.2012 - Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten - Urteil 21.12.2011 - 10 Sa 19/11 (Entscheidungsgründe)
23.02.2012
